Unsere Beratungsphilosophie

Lt.  OGH Jahresbericht* für das Jahr 2023 gab es in Zivilsachen 1572 ordentliche Rechtsmittelentscheidungen:
              • Bestätigungen: 21,2% 
              • Abänderungen: 22,4% 
              • Aufhebungen: 19,4% 
              • Zurückweisungen: 30,2%
Bei 1275 außerordentlichen Rechtsmittel erfolgte nur in 14,9% eine Entscheidung in der Sache - 83,5% wurden ohne nähere inhaltliche Behandlung zurückgewiesen. 


 * Der Bericht des OGH ist unter www.ogh.gv.at (Rubrik News) abrufbar.

Die restlichen % betrafen Zurückziehungen und sonstige Erledigungen. 

Von den ordentlichen Rechtsmittel waren sohin 41,8 % und von den außerordentlichen nur 14,9 % in irgendeiner Form erfolgreich.

In Strafsachen wurden 565 Nichtigkeitsbeschwerden erhoben, wovon 31 zur Gänze und 33 teilweise erfolgreich waren. In 53 Fällen führten Nichtigkeitsbeschwerden aufgrund amtswegiger Maßnahmen zur Urteilsaufhebung. Die Erfolgsquote betrug damit rund 11%. 

Nicht nur diese zuletzt veröffentlichten Zahlen bestärken uns in unserem vorrangigen Bestreben, für unsere Mandanten schon außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, sondern erspart dies zumeist auch Zeit, Geld und Nerven. Natürlich sind wir aber auch für jede gerichtliche Auseinandersetzung bestens gewappnet.

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den eigenen und den falschen

 (frei nach Channing Pollack, 1880 - 1946, Schriftsteller) 

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