Unsere Beratungsphilosophie

Lt.  OGH Jahresbericht* für das Jahr 2022 gab es in Zivilsachen ingesamt 2.819 Rechtsmittelentscheidungen:
              • Bestätigungen: 21,5%
              • Abänderungen: 18,1%
              • Aufhebungen: 16,1%
              • Zurückweisungen: 37,6%
Die restlichen % betrafen Zurückziehungen und sonstige Erledigungen.
 
* Der Bericht des OGH ist unter www.ogh.gv.at (Rubrik News) abrufbar.

Abänderungen und Aufhebungen zusammengezählt ergeben damit rund 1/3 in irgendeiner Form erfolgreiche und 2/3 nicht erfolgreiche Rechtsmittel.
Von 1507 außerordentlichen Rechtsmitteln kam es dabei nur in 11,8% zu Entscheidungen in der Sache, in 85,3% zur Zurückweisung. 
In Strafsachen betrug die zumindest teilweise Erfolgsquote der erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden rund 26%. 

Nicht nur diese zuletzt veröffentlichten Zahlen bestärken uns in unserem vorrangigen Bestreben, für unsere Mandanten schon außergerichtlich eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, sondern erspart dies zumeist auch Zeit, Geld und Nerven. Natürlich sind wir aber auch für jede gerichtliche Auseinandersetzung bestens gewappnet.

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Bei jeder Streitfrage gibt es zumindest zwei Standpunkte:

den eigenen und den falschen

 (frei nach Channing Pollack, 1880 - 1946, Schriftsteller) 

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